Raupennahrungspflanzen:
Die Raupen leben an Festuca francoi.
Lebensraumansprüche:
Die Raupen fand ich meist in steilen, nassen B�schungen mit Moosen und Festuca francoi. Im Gegensatz zu Apamea sphagnicola ist Apamea ramonae nicht so stark auf Torfmoose angewiesen, wenn auch solche oft vorhanden sind. Acht der 11 gefundenen Raupen ruhten tags�ber in anderen Moosen oder direkt im Grasb�schel, nur drei in Sphagnum.
Entwicklungszyklus:
Die Raupen sind im M�rz verpuppungsreif. Sie fressen nachts und ruhen am Tag im Inneren der Moospolster oder im Grashorst. Die Verpuppung findet ebenfalls in einem leichten Kokon im Moos oder im Grasb�schel statt. Die Falter d�rften zwischen Ende April und Juni in nur einer Generation fliegen.
Gefährdungsursachen:
Apamea ramonae kann durch eine weitere Umwandlung ihres Habitats in Rinderweiden schnell gef�hrdet werden. Insbesondere die Heiden um den Morro Alto und n�rdlich davon d�rfen keinesfalls beweidet weren. Hier sind grofl�chige Schutzgebiete mit striktem Rinderverbot einzuhalten.
Bemerkungen:
Apamea ramonae steht Apamea sphagnicola sehr nahe, unterscheidet sich aber doch in einigen Details z.B. der Falter (inkl. m�nnliches Genital) recht deutlich, so dass eine Abtrennung auf Artniveau angezeigt ist.
Apamea ramonae ist endemisch auf Flores (Azoren, Portugal). Es ist nicht ganz ausgeschlossen, dass eine kleine Population auch auf dem benachbarten Corvo vorkommt.
Hinweise zur Bestimmung:
Apamea ramonae ist als Falter deutlich dunkler als A. sphagnicola. Die Nierenmakel ist weniger rund, sondern in der Mitte deutlich st�rker eingeschn�rt. Im m�nnlichen Genital bestehen unter anderem Unterschiede in den Cornuti der Vesika: diese sind bei Apamea ramonae nur halb so gro�. Zudem weist die Juxta andere Proportionen auf.
Literatur:
Wagner (2015): Apamea ramonae n. sp. and Apamea sphagnicola centralazorensis n. ssp. � two new noctuid taxa (Lepidoptera, Noctuidae, Xyleninae, Apameini) from the Azores (Portugal) in westernmost Europe. � Nachrichten des Entomologischen Vereins Apollo, Neue Folge 36 (1): 21-29.