Raupennahrungspflanzen:
Die Raupen leben an Peucedanum officinale (Arznei-Haarstrang).
Lebensraumansprüche:
Gortyna borelii besiedelt Standorte des Arznei-Haarstrangs. Solche können zum einen in trockenwarmen Saumgesellschaften (z.B. Steppenheiden, Weinbergsbrachen, Böschungen, Waldränder) liegen, aber auch in wechseltrockenen, im Frühjahr nassen Auwiesen, an Hochwasserdämmen u.ä. Stellen.
Entwicklungszyklus:
Das Ei überwintert meist versteckt in Reihen an trockene Pflanzenteile geheftet. Die Raupen leben bis Ende Juli oder August, zunächst im Stängel, später (ab etwa Juni) im Wurzelstock der Pflanze. Besetzte Pflanzen sind durch das ausgestoßene Bohrmehl auf Erdbodenniveau kenntlich. Die Falter fliegen im September (oft erst ab Mitte September) und Oktober. Selten gibt es bereits im August einzelne frühe Falter.
Gefährdungsursachen:
Gortyna borelii ist vielerorts vom Aussterben bedroht. Sind früher viele Vorkommen der Intensivierung (Weinbau, Wiesenbewirtschaftung, Umbruch, Düngung, Überbauung etc.) zum Opfer gefallen, sind die letzten Vorkommen heute oft durch Verbuschung/Verwaldung und falsche Pflegemaßnahmen (Mahd zur oder vor der Eizeit bzw. Jungraupenzeit: nicht zwischen Anfang August und Juni mähen!). Eine optimale Biotoppflege beläßt bei abschnittsweiser Mahd im Juli (höchstens 50% der für G. borelii relevanten Fläche in einem Jahr) ausreichend Altgrasbestände mit den Raupennahrungspflanzen zur Eiablage, bekämpft aber ggf. durch mehrmaliges, selektives Entfernen von Gehölzaustrieben die Sukzession. Besiedelte Pflanzen müssen i.d.R. sonnig stehen!
Bemerkungen:
Gortyna borelii ist in Süd- und Teilen Mitteleuropas verbreitet. Etwas häufiger ist sie lokal vor allem in Ost- und Südosteuropa. In Mitteleuropa ist sie heute nur mehr von wenigen, oft weit voneinander entfernten Habitaten bekannt (z.B. Süddeutschland: Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt, ein Standort in Nordbayern).
Die ssp. lunata (Mittel- und Westeuropa) ist in Anhang II und IV der FFH-Richtlinie der EU gelistet.